Kfz Gutachten bei Kaskoschäden
"Die Kaskoversicherung (von spanisch casco ‚Schiffsrumpf‘) ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Schiff. Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung." (Quelle: Wikipedia)
Die Kaskoversicherung ist also eine zusätzliche freiwillige Absicherung gegen Schäden am Eigentum. Uns bekannt als Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Bei diesen Kaskoschäden hat sich die Anfertigung von Gutachten für die Versicherung durchgesetzt. Die Versicherung nimmt diese Gutachten als Basis für die objektive Schadenbeurteilung und -bewertung und die Regulierung des Schadens.
Dabei wird das Fahrzeug durch einen Gutachter genauestens begutachtet. Ein solches Unfall- oder Schadengutachten ist immer neutral und ist für die Versicherung und den Besitzer des verunfallten Fahrzeuges eine große Hilfe.
Ein Kaskoschaden kann auf verschiedene Arten mit der Versicherung abgerechnet werden.
Umfang des Schadens
Ein Gutachten für Kaskoschäden stellt in erster Linie die Höhe des Schadens fest. Im weiteren Verlauf wird die Wertminderung des Fahrzeugs - die durch die Beschädigung entstanden ist - festgestellt und fließt in die Gesamtbewertung ein.
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Liegt auch ein Haftpflichtschaden nach einem Unfall vor, kann für beide Bereiche ein gemeinsames Gutachten erstellt werden, das an die Versicherung übermittelt wird. Oft wissen Geschädigte nicht, dass die Erstellung von einer solchen Bewertung für die Versicherung vorgeschrieben sein kann. Dies lässt sich aus den Vertragsbedingungen der Kaskoversicherung entnehmen. Wichtig ist, dass die Kostenübernahme geklärt ist. In der Regel übernimmt die Versicherung die Aufwendungen, die durch die Arbeit von dem Sachverständigen entstanden sind. An dieser Stelle kommt es aber immer wieder zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung. Bevor Sie mit einem unserer Gutachter Kontakt aufnehmen, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Mit einer solchen Bewertung erhalten Sie von Ihrem Sachverständigen zahlreiche Informationen, die sich beispielsweise auf die Reparatur beziehen. Sie sollen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Reparaturmethode helfen und Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten einräumen. Grundlegend ist ein solches Gutachten nicht nur für die Versicherung, sondern auch für Sie selbst eine große Hilfe. Notwendigkeit eines Gutachtens Es gibt viele Situationen, in denen die Inanspruchnahme von einem Gutachter bei einem Kaskofall notwendig ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Schaden durch Eigenverschulden hervorgerufen wurde. In diesem Fall fordert die Versicherung in vielen Fällen ein solches Gutachten, um sich über die Aufwendungen einen Überblick zu verschaffen. Gleiches gilt, wenn ein Schaden durch folgende Ereignisse verursacht wurde: Gewalt Blitzschlag Sturm Hagel Wild Diebstahl Brand Mit der Kaskoversicherung sichern Sie Ihr Fahrzeug in erster Linie gegen Zerstörung, Beschädigung und Verlust ab. Daher ist die Vorgehensweise im Schadensfall hier meist ein wenig anders als bei einem Haftpflichtschaden. Um den Versicherungsschutz nutzen zu können, schließen sie in beiden Fällen mit der Versicherung einen Vertrag ab, in dem die genaue Vorgehensweise bei der Schadensregulierung definiert ist. Entscheidend sind dabei immer vertragliche Ansprüche. In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ist das Volumen der Ersatzleistungen, die im Zuge der Kaskoversicherung bereitgestellt werden, genauestens geregelt. Nach deutschem Recht muss die Versicherung bei einem Kaskoschaden nicht zwingend die finanziellen Belastungen übernehmen, die durch das Gutachten entstehen. Um böse finanzielle Überraschungen vermeiden zu können, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die rechtzeitige Klärung mit Ihrer Versicherung. Die Schadensregulierung Bei einem Kaskoleistungsfall kann die Schadensregulierung natürlich sehr verschieden ausfallen. In den letzten Jahren hat sich bei den meisten Versicherungen jedoch die Übernahme der reinen Reparaturkosten durchgesetzt. Weitere Aufwendungen werden, auch wenn sie in Verbindung mit dem Schaden entstanden sind, nicht beglichen. Lediglich bei den sogenannten Bergungs- und Schleppkosten gestaltet sich das Bild ähnlich. Anders sieht es dagegen bei folgenden Bereichen aus: Kosten für einen Mietwagen Nutzungsausfall Wertminderung Betriebsmittel Wird die Erstellung eines Gutachtens gefordert, kann die Vorgehensweise sehr unterschiedlich sein. Viele Versicherungen vertrauen auf eigene Gutachter, die zu den Versicherungsnehmern geschickt werden. Es gibt aber auch die eine oder andere Versicherung, die die Kosten für einen freien Gutachter übernimmt. Nehmen Sie in diesem Fall einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden uns für Sie mit der Anfertigung von Ihrem Unfallgutachten auseinandersetzen. Die unterschiedlichen Kaskoversicherungen In Deutschland wird zwischen zwei Kaskoversicherungen unterschieden, die Sie für Ihr Fahrzeug in Anspruch nehmen können. Eine davon ist die Teilkaskoversicherung. Sie ist nicht ganz so umfangreich wie die Vollkaskoversicherung, deckt aber einen erheblichen Teil der Schäden ab. In der Teilkaskoversicherung sind Schäden, die durch Glasbruch, Raub und Diebstahl entstanden sind, in den definierten Leistungen enthalten. Des Weiteren erfolgt bei folgenden Leistungsarten die Kostenübernahme: Einbruchsschäden Brandschäden Elementarschäden Unter letzteren müssen Schäden verstanden werden, die infolge von Naturgewalten wie Hagel, Blitzschlag oder beispielsweise auch Überschwemmung entstanden sind. Auch Wildunfälle sind fester Bestandteil der Teilkaskoversicherung. Eine Besonderheit zeigt sich bei der Teilkaskoversicherung im Rahmen der Beitragsgestaltung. So spielt bei dieser Absicherung der Schadenfreiheitsrabatt keine Rolle. Entscheidend für die Beiträge sind der Fahrzeugtyp, der Zulassungsort und die Fahrleistung, die jährlich durch den Versicherungsnehmer erzielt wird. Dieses Modell bietet den Vorteil, dass die Schadensregulierung bei der Teilkaskoversicherung nicht zu höheren Beiträgen im folgenden Versicherungsjahr führt. Von der Schadensregulierung sind alle Schäden ausgenommen, die durch Vorsatz, sowie grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung ist insgesamt umfangreicher wie die Teilkasko. So werden bei der Vollkaskoversicherung auch die Schäden berücksichtigt, die selbst verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Unfallschäden. Grundlegend werden durch die Vollkaskoversicherung auch die Schäden am Fahrzeug übernommen, bei denen der andere Verkehrsteilnehmer nicht ermittelt werden kann. Auch Vandalismus Schäden sind typischer Bestandteil der Vertragsinhalte. Wird eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, sind in dieser grundsätzlich auch die Bestandteile der Teilkaskoversicherung enthalten. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um die Beiträge bei dieser Versicherung zu minimieren. Am einfachsten ist dies über eine mögliche Selbstbeteiligung möglich. Diese kann bei Vertragsabschluss gezahlt werden. Die Selbstbeteiligung kommt im Schadensfall zum Tragen. Dabei müssen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen. Wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, kann in der Regel individuell bestimmt werden, wobei von der Versicherung an dieser Stelle eine Staffelung angeboten wird. Wie bei der Teilkaskoversicherung ist die Schadensregulierung bei der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen, wenn die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder auch Vorsatz entstanden sind. In diesem Fall wird die Versicherung die Regulierung nicht ohne weiteres übernehmen. Durch die Kaskoversicherung werden sämtliche Schäden abgedeckt, die direkt am eigenen Fahrzeug entstehen. Damit schließt diese Absicherung eine wichtige Lücke. Da sie freiwillig ist, kann sie jederzeit ergänzend zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Kommt es zu einem Kaskoschaden sind die Ansprüche der Versicherten anders als dies bei einer Haftpflichtversicherung der Fall ist.

